„Das Urteil ist gefallen!”

Unsere Verfassung und unser Rechtssystem sorgen für den Schutz der Gesellschaft und die Bestrafung derjenigen, die das Gesetz brechen. Das ist nötig und gut so – und dennoch darf nach der Urteilsverkündung der Mensch nicht einfach nur weggesperrt und vergessen werden.

Irgendwann kommt der Tag der Entlassung. Soll der Straffällige das Gefängnis ebenso verlassen, wie er es betreten hat?




Straffälligenhilfe Allgäu e.V.
Postfach 25 02
87415 Kempten
Telefon 0831 12811
Fax 0831 12811

info@straffaelligenhilfe.org


"Straffälligenhilfe Allgäu e.V."

Der Verein wurde 1988 mit dem Ziel gegründet, vorhandene Lücken in der Betreuung von Straffälligen und deren Angehörigen zu schließen. Die ehren-amtlichen Mitglieder investieren sich während der Haft und nach der Entlassung, um ein erneutes Abgleiten in weitere Straffälligkeit vorzubeugen.

Auch die Betreuung von Angehörigen ist uns wichtig. Denn für die meisten bricht eine Welt zusammen – sie werden gesellschaftlich mitbestraft, isoliert und allein gelassen.





Was wir geben können, ist ein Stück Hoffnung. Nicht zu resignieren, und sich der Zukunft mit neuem Mut zu stellen, erfordert Zuspruch und Unterstützung

Denn wer sich aufgibt, verliert auf´s Neue.



Auch Sie können helfen!